Das Wichtigste zum Winterdienst

 

Wer muss schippen?

 

Hausbesitzer: Sobald es glatt wird, bist du in der Verantwortung und haftest, wenn jemand verunglückt, weil bei dir nicht ordentlich geräumt und gestreut ist.

Mieter: Falls du in der Pflicht zum Winterdienst als Mieter stehst, ist es in deinem Mietvertrag festgeschrieben. Hier müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwortlich.

WICHTIG: Auch Berufstätige und ältere Menschen stehen in der Pflicht. Egal, ob ein Anlieger nicht räumen kann oder nicht räumen will, er muss im Zweifel einen Ersatzmann stellen oder einen Räumdienst beauftragen.

Wann muss geräumt werden?

In den meisten Kommunen gilt: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr.

Wie oft muss geräumt werden?

 

Der Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen zu beräumen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen der Winterdienst durchzuführen. Einmal schippen pro Tag ist daher oft zu wenig.

Wie breit muss der freigeschippte Weg sein?

Üblich sind – je nach Kommune – 1 bis 1,50 Meter. Privatwege wie der Zugang zur Haustür müssen auf einer Breite von etwa einem halben Meter schneefrei sein. Generell gilt: Besitzer und Vermieter müssen nur bis zu ihrer Grundstücksgrenze räumen.

Wohin mit dem Schnee?

Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenze von Gehweg und Fahrbahn so abgelagert werden, dass der Verkehr hierdurch nicht mehr als unvermeid­bar gefährdet oder behindert wird. Dabei sind Radwege, Straßenabläufe und Hydranten frei­zuhalten. Eis und Schnee von Grundstücken darf nicht auf die Straße geschafft werden.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Als Streugut sind Sand, Asche oder Splitt erlaubt. Salz ist in den meisten Satzungen der Kommunen verboten. Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen sind zu entfernen, sobald es getaut hat.

Die Tipps stammen von der Stiftung Warentest.