Die Rechte und Pflichten von Mietern bei der Nutzung und Gestaltung ihres Balkons.

Die Temperaturen steigen und jeder sehnt sich danach; nach Feierabend oder am Wochenende an der frischen Luft zu sein und vielleicht sogar ein Sonnenbad zu nehmen. Was gibt es schöneres; als dazu den eigenen Balkon zu nutzen und sich in den eigenen 4 Wänden wie im Urlaub zu fühlen.

Doch Achtung – nicht alles was gefällt ist auch erlaubt. Gerade Mieter stoßen bei der Nutzung und Gestaltung des Balkons an die Grenzen des Verbotenen.

Der Vermieter hat ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Balkonbereiches und auch die Nachbarn können bei der Nutzung und Gestaltung des Balkons mitreden.

Ober Sie ungehindert und unbeschwert mit Ihren Freunden grillen und feiern können und welche Rechts und Pflichten Sie bei der Verschönerung des Balkons
berücksichtigen müssen, dass möchten wir Ihnen nun kurz ausführen:
Der Balkon als Teil der Mietsache darf grundsätzlich so genutzt werden, wie es einem gefällt. Allerdings werden dem Mieter dort Grenzen aufgezeigt, wo die Rechte der Nachbarn oder des Vermieters eingeschränkt werden.

Sonnenschutz:

Selbstverständlich ist es gestattet, auf dem Balkon, der sich bei direkter Sonneneinstrahlung gerne in einen wahren Backofen verwandelt, einen Sonnenschirm
aufzustellen. Dieser ist beweglich und kann, sobald er nicht mehr benötigt wird, abgebaut und verstaut werden.